THEMA AKTUELL: STERBEHILFE

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Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Aschermittwoch, ist die Debatte wieder losgetreten. Sterbehilfe. Die Medien sind voll davon, aber viele sagen: "Ich verstehe nicht so Recht, worum es eigentlich geht?". Oft wird nur verkürzt: "Sterbehilfe, dafür oder dagegen?", ohne dass genau differenziert wird. Hier einige Hintergrundinformationen zur Einordnung und Links zu einem Interview mit dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, dem Erlanger Professor, Peter Darbock, sowie zu einer gemeinsamen Stellungnahme des Ratsvorsitzenden der EKD, Heinrich Bedford-Strohm, und des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Kardinal Marx.

 

 

HINTERGRUND

Sterbehilfe ist nicht gleich Sterbehilfe.
Man muss genau unterscheiden, worum es eigentlich geht. Und selbst die Unterscheidung in vier Formen ist irreführend. Was bedeuten die einzelnen Begriffe, die man immer wieder hört. Hier ein Clip:

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Man unterscheidet:
Passive Sterbehilfe. Gemeint ist ein Behandlungsverzicht, der den Tod zulässt. Etwa dann, wenn durch eine Patientenverfügung geregelt wird "Ich möchte keine Reanimation".  Den offensichtlichen Wünschen ist durch den Arzt oder die Ärztin zu entsprechen, sofern sie nachweisbar und belegbar authentisch sind.
Indirekte Sterbehilfe. Gemeint sind Behandlungen, die Schmerzen verringern, aber auch Lebenszeit verkürzen können. Das Herbeiführen des Todes wird nicht direkt beabsichtigt. Ziel ist: Schmerzen nehmen. Man kann hier an Palliativstationen und Hospoizvereine denken. Die Lebensverkürzung ist jedoch aufgrund guter Schmerzmedikamente nicht signifikant.
Aktive Sterbehilfe. Gemeint ist das direkte, aktive und absichtliche Töten eines Menschen auf Verlangen durch tätiges Herbeiführen. Das ist bisher und auch weiterhin gesetzlich verboten. 
Was irreführend ist: Wenn medizinische Geräte im Krankenhaus abgeschaltet werden, weil auf eine Weiterbehandlung verzichtet wird, ist das passive Sterbehilfe, obwohl ja aktiv ein Schalter umgelegt wird. Auch lässt sich Frage, welche Rolle Absichten bei dem Ganzen spielen. 

In der Aktuellen Debatte geht es um den assistierten Suizid. Also um "Hilfe zum Selbstmord", insbesondere durch Ärzte. Darf ein Arzt einem sterbewilligen Patienten ein todbringendes Medikament verschreiben oder zur Verfügung stellen, das er oder sie dann selbst einnehmen kann? 

2015 wurde das eindeutig geregelt. Beihilfe zur Selbsttötung ist erlaubt. Aber eine wiederholte oder gegen Geld (!) Beihilfe zum Suizid ist durch §217 StGB unter Strafe gestellt worden. Eine Überlegung dahinter war, dass Sterben nicht zum Geschäftsmodell werden und mit der Sterbewillen anderer kein Geld verdienen werden soll.

Diese Regel ist nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Damit wurde ausgesagt: Ja, ein Mensch, der selbstbestimmt Sterben möchte, hat das Recht, dass er oder Sie dabei Unterstützung erfährt. Anders gedacht: Wenn jemand ein Recht hat, ist es die Pflicht des anderen dieses Recht durchzusetzen? Begründung (verkürzt) Selbstbestimmung ist höher zu werten, als Lebensschutz. Die Reaktionen darauf sind vielfältig. 

 
GEMEINSAME ERKLÄRUNG

der Vorsitzenden der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung

Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.

Die ganze Erklärung findet sich hier.

 

INTERVIEW

mit dem Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates in der Süddeutschen Zeitung, Professor Peter Darbock. 

Im Übrigen dürfte nach diesem Urteil die Grenze zwischen assistiertem Suizid und Töten auf Verlangen kaum noch zu halten sein: Wenn jeder Sterbenswillige einen Anspruch aufs tödliche Medikament hat - warum soll man dann dem Gelähmten verweigern, dass der Arzt ihm eine tödliche Spritze setzt?

Das ganze Interview findet sich hier. 

 

 

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